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I. Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma
SatPro Int. Ltd. & Co KG
1. Geltungsbereich
Die Lieferungen und Leistungen der SatPro erfolgen
ausschießlich zu den nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen,
soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
Anderslautende Geschäftsbedingungen des Kunden, insbesondere Einkaufsbedingungen,
gelten nicht, und zwar auch soweit ihnen nicht ausdrücklich widersprochen
wird. Anderes gilt nur, wenn die Gültigkeit anderslautender Einkaufsbedingungen
des Kunden von SatPro schriftlich bestätigt worden ist.
2. Vertragsabschluß
Verträge kommen erst durch die schriftliche
Auftragsbestätigung der SatPro zustande, spätestens jedoch durch
Annahme der Lieferung durch den Kunden. Dies gilt sowohl bei schriftlichen
als auch bei telefonischen Bestellungen. Mündliche, insbesondere
telefonische Neben- oder Ergänzungsabreden sind von SatPro schriftlich
zu bestätigen, um Wirksamkeit zu erlangen. Das Schweigen der SatPro
auf nachträgliche Abänderungs- oder Ergänzungswünsche
bedeutet deren Ablehnung.
3. Lieferungen und Leistungen
SatPro ist berechtigt, abweichend von der Bestellung des Kunden geänderte
und angepaßte Vertragsprodukte zu liefern, soweit die Funktionsfähigkeit
des Produktes nicht beeinträchtigt wird und die Änderung dem
Vertragspartner zumutbar ist.
SatPro hat das Recht, Teile der Bestellung gesondert auszuliefern und
zu fakturieren.
Angaben zu Lieferterminen sind grundsätzlich unverbindlich. Anderes
gilt nur, wenn schriftlich ausdrücklich eine verbindliche Lieferfrist
oder ein verbindlicher Liefertermin vereinbart worden ist. Lieferfristen
beginnen mit der Absendung der Auftragsbestätigung. Sie verlängern
sich um die Zeit, während derer der Kunde mit Vorleistungen in Verzug
ist.
Vereinbarte Liefertermine sowie vom Kunden gesetzte Nachfristen gelten
als eingehalten, wenn das Vertragsprodukt innerhalb der Frist an die den
Transport ausführende Person übergeben wird.
Verzögert sich die Versendung versandbereiter Ware aus Gründen,
die nicht von SatPro zu vertreten sind, so können die Vertragsprodukte
auf Kosten und Gefahr des Kunden eingelagert werden.
Auch festvereinbarte Liefertermine und Lieferfristen verstehen sich vorbehaltlich
des Eintritts unvorhersehbarer Ereignisse und Hindernisse, wie zum Beispiel
höhere Gewalt, staatliche Maßnahmen, Nichterteilung behördlicher
Genehmigungen, Arbeitskämpfe jeder Art, Sabotage, Rohstoffmangel,
unverschuldete verspätete Materialanlieferungen. Derartige Ereignisse
verlängern den Liefertermin entsprechend und zwar auch dann, wenn
sie während eines bereits eingetretenen Verzuges auftreten. Sollte
SatPro mit einer Lieferung mehr als vier Wochen in Verzug geraten, kann
der Kunde nach einer schriftlich gesetzten angemessenen Nachfrist unter
Ausschluß weiterer Ansprüche von dem Vertrag zurücktreten.
Soweit die Lieferverzögerung länger als sechs Wochen andauert,
ist auch SatPro berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
4. Abnahme und Gefahrtragung
SatPro ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, die zu versendende Ware
auf Kosten des Kunden gegen Transportgefahren aller Art zu versichern.
Dies, sowie eine eventuelle Übernahme der Transportkosten durch SatPro
hat keinen Einfluß auf den Gefahrübergang.
Die Gefahr geht mit Übergabe des Vertragsprodukts an den Frachtführer,
dessen Beauftragte oder andere Personen, die von SatPro benannt sind,
spätestens jedoch mit unmittelbarer Übergabe des Vertragsprodukts
an den Kunden oder dessen Beauftragte auf den Kunden über. Soweit
sich der Versand ohne Verschulden der SatPro verzögert oder unmöglich
wird, geht die Gefahr mit Meldung der Versandbereitschaft auf den Kunden
über. Dies gilt ebenfalls bei Rücksendung des Vertragsprodukts
nach Mängelbeseitigung bzw. entgeltlicher Serviceleistung.
Der Kunde hat die Ware unmittelbar nach Erhalt auf Vollständigkeit
und Übereinstimmung laut Rechnung zu prüfen. Unterbleibt eine
Rüge innerhalb einer Frist von acht Tagen nach Erhalt der Lieferung,
gilt die Abnahme als erfolgt.
5. Preise und Zahlungsbedingungen
Die vereinbarten bzw. die von SatPro genannten Preise verstehen sich,
sofern nichts Abweichendes ausdrücklich vereinbart ist, netto ab
Lager der Firma SatPro zuzüglich der jeweils gesetzlich geschuldeten
Mehrwertsteuer.
Gesetzliche Abgaben im Lieferland sowie Transportkosten und Transportversicherungskosten
werden dem Kunden gesondert berechnet.
Die Rechnungsstellung erfolgt gleichzeitig mit der Lieferung.
Zahlungen sind nach Rechnungsstellung fällig. Wechsel und Schecks
werden lediglich erfüllungshalber angenommen.
Ab dem Tag der ersten Mahnung steht SatPro ein Anspruch auf Verzugszinsen
in Höhe von 5 % über dem jeweils gültigen Diskontsatz der
Deutschen Bundesbank zu. Das Recht zur Geltendmachung eines darüber
hinausgehenden Verzugsschadens bleibt unberührt.
SatPro ist berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, trotz anders lautender
Bestimmungen des Kunden, Zahlungen zunächst auf dessen ältere
Schulden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen durch Verzug entstanden,
ist SatPro berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, die Zahlung zunächst
auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistungen
anzurechnen.
Eine Aufrechnung des Kunden gegenüber Forderungen der SatPro sowie
die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes ist ausgeschlossen,
sofern der Gegenanspruch nicht von SatPro anerkannt oder rechtskräftig
festgestellt ist.
Kommt der Kunde seinen Verpflichtungen aus dem mit SatPro abgeschlossenen
Vertrag, insbesondere Abnahme oder Zahlungsverpflichtungen, schuldhaft
nicht nach oder wird SatPro eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse
des Kunden bekannt, insbesondere ein Antrag auf Eröffnung des Konkurs-
oder Vergleichsverfahrens über das Vermögen des Kunden, werden
sämtliche Forderungen aus der laufenden Geschäftsverbindung
auf einmal zur Zahlung fällig, auch soweit zuvor Ratenzahlung vereinbart
wurde oder Schecks oder Wechsel mit späterer Fälligkeit laufen.
6. Eigentumsvorbehalt
Die von SatPro gelieferte Ware bleibt Eigentum von SatPro bis zur Erfüllung
aller, auch zukünftiger Forderungen aus diesem Vertrag sowie darüberhinaus
bis zur Erfüllung aller Forderungen aus der gesamten Geschäftsbeziehung
mit dem Kunden.
Der Kunde ist widerruflich berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen
Geschäftsverkehr zu verkaufen.
Sobald der Kunde gegenüber SatPro in Zahlungsverzug gerät, seine
Zahlungen einstellt oder Antrag auf Eröffnung des Konkurs- oder Vergleichsverfahrens
über das Vermögen des Kunden gestellt wird, ist SatPro berechtigt,
den Eigentumsvorbehalt geltend zu machen, zu diesem Zweck die Geschäftsräume
des Kunden zu betreten und die Vorbehaltsware an sich zu nehmen. Die Geltendmachung
des Eigentumsvorbehaltes oder die Pfändung des Liefergegenstandes
durch SatPro gelten nicht als Vertragsrücktritt, sofern der Kunde
Kaufmann ist.
Der Kunde tritt seine Forderung aus der Weiterveräußerung der
Vorbehaltsware in Höhe des jeweiligen Rechnungswertes der Vorbehaltsware
bereits zum Zeitpunkt der Bestellung im voraus an SatPro ab. SatPro ist
im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsganges einziehungsberechtigt
und verpflichtet. Auf Verlangen von SatPro wird der Kunde die abgetretenen
Forderungen benennen. SatPro ist zur Sicherung seiner Zahlungsansprüche
berechtigt, die Abtretung offen zu legen.
Sofern der Wert der SatPro von dem Kunden insgesamt gegebenen Sicherheiten
die SatPro gegenüber dem Kunden zustehenden Zahlungsansprüche
um mehr als 20 % übersteigt, wird SatPro auf Verlangen des Kunden
den übersteigenden Teil der Sicherheiten freigeben. Die Auswahl der
herauszugebenden Sicherheiten erfolgt durch SatPro.
Der Kunde ist zu anderweitigen Verfügungen als der Weiterveräußerung
im Rahmen des ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebs, insbesondere
zur Verpfändung oder Sicherheitsübereignung nicht berechtigt.
Sollten Dritte auf die Vorbehaltsware zugreifen, hat der Kunde SatPro hiervon zu unterrichten.
Bei Weiterveräußerung an Dritte ist der Kunde dafür verantwortlich,
daß der Dritte die Rechte von SatPro berücksichtigt.
7. Gewährleistung
SatPro gewährleistet, daß der Liefergegenstand nicht mit Mängeln
behaftet ist und daß die von SatPro zugesicherten Eigenschaften
vorhanden sind. Die Parteien sind sich dabei jedoch der Tatsache bewußt,
daß es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, jegliche
Fehler der Software unter allen Anwendungsbedingungen auszuschließen.
Die in der Produktinformation aufgeführten technischen Daten und
Beschreibungen stellen nicht die Zusicherung bestimmter Eigenschaften
im Rechtssinne dar. Eine solche Zusicherung liegt nur vor, wenn sie ausdrücklich
und schriftlich von SatPro abgegeben ist.
Die Gewährleistungsansprüche gegen SatPro beginnen mit Lieferung
an den Kunden und verjähren in zwölf Monaten ab Lieferung an gewerbliche Kunden und in vierundzwanzig Monaten an nichtgewerbliche Kunden.. Unabhängig
davon gibt SatPro etwa weitergehende Garantie- und Gewährleistungszusagen
der Hersteller in vollem Umfang an den Kunden weiter, ohne dafür
selbst einzustehen.
SatPro ist berechtigt, im Gewährleistungsfall nach seiner Wahl den
Mangel am Liefergegenstand zu beseitigen oder eine Ersatzlieferung vorzunehmen.
Ersetzte Teile gehen in das Eigentum von SatPro über.
Falls SatPro Mängel innerhalb einer angemessenen, schriftlich gesetzten
Nachfrist nicht beseitigt, hat der Kunde das Recht, nach seiner Wahl entweder
die Rückgängigmachung des Vertrages oder eine angemessene Minderung
des Kaufpreises zu verlangen.
Im Falle einer Nachbesserung übernimmt SatPro deren Kosten. Dies
gilt nicht für die Fahrtkosten, die Versendungskosten sowie unmittelbar
mit dem Versand zusammenhängende Kosten wie diejenigen einer Transportversicherung,
welche der Kunde zu tragen hat. Der Kunde hat auch sämtliche mit
einer etwa von SatPro geleisteten Ersatzlieferung verbundenen Nebenkosten,
insbesondere die Transportkosten für das Ersatzstück zu tragen.
Die Verpflichtung des Kunden, die vorgenannten Kosten zu tragen, gilt
nur, soweit diese nicht zum Auftragswert außer Verhältnis stehen.
Ergibt die Überprüfung einer Mängelanzeige, daß ein
Gewährleistungsfall nicht vorliegt, ist SatPro berechtigt, alle Aufwendungen
ersetzt zu verlangen. Kosten der Überprüfung und Reparatur werden
zu den jeweils gültigen Servicepreisen der SatPro berechnet.
SatPro übernimmt keine Gewähr dafür, daß die Programmfunktionen
den Anforderungen des Kunden genügen bzw. in der von dem Kunden getroffenen
Auswahl zusammenarbeiten, es sei denn, daß SatPro insoweit eine
ausdrückliche Verpflichtung übernommen hätte.
8. Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte
Dritter
SatPro haftet dafür, daß die Vertragsprodukte keine gewerblichen
Schutzrechte oder Urheberrechte Dritter verletzen, nur im Rahmen eigenen
Verschuldens. Der Kunde hat SatPro von allen gegen ihn aus diesem Grunde
erhobenen Ansprüchen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. SatPro
hält den Kunden von den etwaigen Kosten der gerichtlichen Abwehr
der Schutzrechte sowie der von Dritten erhobenen Schadensersatzan- sprüche
frei.
Soweit gelieferte Produkte nach Entwürfen oder Anweisungen des Kunden
gefertigt wurden, hat der Kunde SatPro von allen Ansprüchen frei
zustellen, die von Dritten aufgrund der Verletzung gewerblicher Schutzrechte
und Urheberrechte geltend gemacht werden. Etwaige Prozeßkosten sind
SatPro gegenüber angemessen zu bevorschussen.
9. Haftung
SatPro haftet für Schadenersatz gleich aus welchem Rechtsgrund unter
Ausschluß weitergehender Ansprüche wie folgt:
SatPro haftet für vorsätzliches und grob fahrlässiges Verhalten
der Organe und leitenden Angestellten sowie für schwerwiegendes Organisationsverschulden
in voller Schadenshöhe.
Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie bei zumindest grob
fahrlässigem Verhalten einfacher Erfüllungsgehilfen sind Schadensersatzansprüche
der Höhe nach auf den entstandenen Verlust sowie den entgangenen
Gewinn begrenzt, den SatPro als mögliche Folge der Vertragsverletzung
vorausgesehen hat oder unter Berücksichtigung der Umstände,
welche SatPro kannte oder kennen mußte, hätte voraussehen müssen.
Die Schadensersatzansprüche verjähren mit Ablauf von sechs Monaten
seit Lieferung bzw. Erbringung der Serviceleistung.
10. Export- und Importgenehmigungen
Von SatPro gelieferte Produkte und technisches Know how sind zur Benutzung
und zum Verbleib in dem mit dem Kunden vereinbarten Lieferland bestimmt.
Die Wiederausfuhr von Vertragsprodukten einzeln oder in systemintegrierter
Form ist für den Kunden genehmigungspflichtig und unterliegt grundsätzlich
den Außenwirtschaftsvorschriften der Bundesrepublik Deutschland
bzw. des anderen mit dem Kunden vereinbarten Lieferlandes. Der Kunde muß
sich über diese Vorschriften selbständig nach deutschen Bestimmungen
bei dem Bundesamt für Wirtschaft, nach USBestimmungen beim USDepartment
of Commerce, Office of Export Administration, Washington, D.C. 20230 erkundigen.
Unabhängig davon, ob der Kunde den endgültigen Bestimmungsort
des gelieferten Vetragsprodukts angibt, obliegt es dem Kunden in eigener
Verantwortung, die ggf. notwendige Genehmigung der jeweils zuständigen
Außenwirtschaftsbehörden einzuholen, bevor er solche Produkte
exportiert.
Jede Weiterlieferung von Vertragsprodukten durch Kunden an Dritte, mit
und ohne Kenntnis der SatPro, bedarf gleichzeitig der Übertragung
der Exportgenehmigungsbedingungen. Der Kunde haftet für die ordnungsgemäße
Beachtung dieser Bedingungen gegenüber SatPro.
11. EG Einfuhrumsatzsteuer
Soweit der Kunde seinen Sitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland
hat, ist er zur Einhaltung der jeweils zutreffenden Regelung bezüglich
der Einfuhrumsatzsteuer der europäischen Gemeinschaft verpflichtet.
Hierzu gehört insbesondere die Bekanntgabe der Einfuhrumsatzsteueridentifikationsnummer
an SatPro ohne gesonderte Anfrage. Der Kunde ist verpflichtet, auf Anfrage
die notwendigen Auskünfte hinsichtlich der statistischen Meldepflicht
an SatPro zu erteilen. Der Kunde ist verpflichtet, jeglichen Aufwand insbesondere
eine Bearbeitungsgebühr, die bei SatPro aus mangelhaften bzw. fehlerhaften
Angaben des Kunden zur Einfuhrumsatzsteuer ensteht, zu ersetzen.
Jegliche Haftung von SatPro aus den Folgen der Angaben des Kunden zur
Einfuhrumsatzsteuer bzw. den relevanten Daten hierzu ist ausgeschlossen,
soweit von seiten SatPro nicht Vorsatz bzw. grobe Fahrlässigkeit
vorliegt.
12. Allgemeine Bestimmungen
Bezüglich des Erfüllungsortes und Gerichtsstandes gilt bei Vertriebspartnern,
die Kaufleute sind und bei welchen der Vertrag zum Betriebe des Handelsgewerbes
gehört sowie bei Vertriebspartnern, die juristische Personen des
öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtliche Sondervermögen
darstellen, folgendes:
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus
unter Geltung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen abgeschlossenen
Verträgen ist Kirchbarkau. SatPro ist jedoch berechtigt, den Vertriebspartner
an jedem anderen gesetzlichen Gerichtsstand zu verklagen.
Auf diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen finden die in der Bundesrepublik
Deutschland geltenden gesetzlichen Bestimmungen Anwendung. Das Einheitliche
Kaufgestz (EKG), das Einheitliche Vertragsabschlußgesetz (EAG) sowie
das Wiener UN Abkommen über den internationalen Warenverkehr (UNICITRAL)
sind ausgeschlossen.
Die Auftragsabwicklung erfolgt innerhalb der SatPro mit Hilfe automatischer
Datenverarbeitung. Der Kunde erteilt hiermit seine ausdrückliche
Zustimmung zur Verarbeitung der SatPro im Rahmen vertraglicher Beziehungen
bekanntgewordenen und zur Auftragsabwicklung notwendigen Daten.
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen
unwirksam sein oder werden, oder dieser Vertragstext eine Regelungslücke
enthalten, so werden die Vertragsparteien die unwirksame oder unvollständige
Bestimmung durch angemessene Regelungen ersetzen oder ergänzen, die
dem wirtschafltichen Zweck der gewollten Regelung weitestgehend entsprechen.
Die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen bleibt davon unberührt.
II. SatPro Int. Ltd. & Co KG
Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Dienst D+
Präambel
Die SatPro (im Folgenden "sp" genannt) ist ein Diensteanbieter.
Die sp ermöglicht den Zugang zum INMARSAT-Dienst D+
1 Gegenstand der Bedingungen
Die nachfolgenden Bedingungen regeln die Inanspruchnahme des Dienstes
D+ zwischen der sp und den Endkunden (im Folgenden "Nutzer"
genannt).
2 Vertragsbeginn
2.1 Voraussetzungen
Die Bereitstellung des Dienstes D+ setzt eine Anmeldung bei der sp voraus.
Als Nutzer werden nur volljährige Personen oder juristische Personen
akzeptiert. Die sp behält sich vor, den Antrag auf Abschluss eines
Vertrages im Einzelfall aus gewichtigen Gründen abzulehnen.
2.2 Bereitstellung des Dienstes
Die Leistung gilt als bereitgestellt, wenn dies dem Nutzer schriftlich
von sp mitgeteilt wurde.
3. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist, sofern der Kunde Vollkaufmann ist, für alle aus
dem Vertragsverhältnis mittelbar oder unmittelbar sich ergebenden
Streitigkeiten vermögensrechtlicher Art, das für Kirchbarkau
zuständige Gericht. Ein etwaiger ausschließlicher Gerichtsstand
bleibt hiervon unberührt.
4 Datenschutz
Personenbezogene Daten werden ohne weitere zusätzliche Einwilligung
nur zum Zwecke der Bereitstellung des Zugangs, der Nutzung und der Abrechnung
erhoben, verarbeitet und genutzt. Zur Vertragsabwicklung, für die
Hotline und hier insbesondere zur technischen Unterstützung sowie
für die Abrechnung können die Daten der Nutzer im Rahmen der
Auftragsdatenverarbeitung konzernintern oder an beauftragte Unternehmen
übermittelt werden. Die sp gewährleistet in jedem Fall den gleichen
Schutz der personenbezogenen Daten, wie er gemäß Satz 1 zu
beachten ist.
5 Dienst D+ (Vertragsgegenstand)
Die sp ermöglicht die Nutzung der über den Dienst D+ bereitgestellten
Leistungen nur im Rahmen der bestehenden technischen und betrieblichen
Möglichkeiten. Der Leistungsumfang, besondere Systemvoraussetzungen
und die einzelnen Preise sind abhängig von dem jeweilig gewählten
Tarif des Nutzers und ergeben sich aus der Leistungseschreibung/ Preisliste,
zusätzlichen Bedingungen oder Sondervereinbarungen. Die in diesen
Bedingungen aufgeführten Leistungen und Regelungen gelten, sofern
sich aus diesen AGB oder der jeweiligen Leistungsbeschreibung/Preisliste
nicht ausdrücklich etwas anderes ergibt.
6 Weitere Pflichten und Obliegenheiten
des Nutzers
Der Nutzer ist insbesondere verpflichtet,
6.1 die vereinbarten Preise entsprechend der Preisliste fristgerecht
zu zahlen. Für jeden nicht eingelösten Scheck oder jede nicht
eingelöste bzw. zurückgereichte Lastschrift hat der Nutzer der
sp die entstandenen Kosten in dem Umfang zu erstatten, wie er das kostenauslösende
Ereignis zu vertreten hat.
6.2 Änderungen der Anschrift der sp mitzuteilen;
6.3 den Dienst D+ nicht missbräuchlich zu nutzen.
7. Haftungsbeschränkung
7.1 Für schadenverursachende Ereignisse, die auf die Nutzung
von D+ zurückzuführen sind, haftet sp nur bei Nachweis von grober
Fahrlässigkeit oder Vorsatz.
7.2 Befindet sich sp mit ihrer Leistung in Verzug oder ist ihr
die Erbringung der Leistung aus einem Umstand nicht mögich, den sie
zu vertreten hat, haftet sp bis zu einem Höchtsbetrag von Euro 1.000,-
7.3 Die Haftung für alle übrigen Schäden ist ausgeschlossen.
8. Nutzung durch Dritte
8.1 Dritte sind alle natürlichen oder juristischen Personen,
welche nicht Nutzer im Sinne von Punkt 1 sind.
8.2 Es ist nicht gestattet, die auf den Zugang beruhenden Leistungen
ohne gesonderte schriftliche Vereinbarung mit der sp Dritten zur Nutzung
zur Verfügung zu stellen.
8.3 Bei Verweigerung der Erlaubnis nach Punkt 8.2 steht dem Nutzer
kein Recht zur außerordentlichen Kündigung zu.
8.4 Hinsichtlich der Preise ist insbesondere auch Punkt 9.6 zu
beachten.
9 Preise, Preisänderungen, Zahlungsbedingungen
9.1 Es gelten die für den gewählten Tarif nach der dazu
gehörigen Leistungsbeschreibung/Preisliste gültigen Entgelte.
9.2 Die Abrechnung der D+ Leistungen erfolgt im Rahmen der Rechnungsstellung
durch sp. Abweichungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung/Preisliste,
zusätzlichen Bedingungen oder Sondervereinbarungen.
9.3 Monatliche Preise sind, beginnend mit dem Tag der Verschaffung
der Zugangsmöglichkeit zu D+, für den Rest des Monats anteilig
zu zahlen. Danach sind die Preise monatlich im voraus zu zahlen und werden
mit Zugang der Rechnung fällig. Ist der Preis für Teile eines
Abrechnungsmonats zu berechnen, so wird dieser anteilig für jeden
Tag anhand des monatlichen Preises berechnet. Ein voller monatlicher Preis
wird berechnet, wenn der Nutzer das Vertragsverhältnis vor Ablauf
eines Abrechnungsmonats kündigt.
9.4 Sonstige Preise sind nach Erbringung der Leistung und Zugang
der Rechnung zu zahlen.
9.5 Im Falle einer Zugangssperre bleibt der Nutzer verpflichtet,
die gesamten monatlichen Preise zu zahlen. Es erfolgt keine anteilige
Verrechnung.
9.6 Der Nutzer hat auch die Preise zu zahlen, die durch unbefugte
Nutzung entstanden sind.
9.7 Der Rechnungsbetrag ist auf das in der Rechnung angegebene
Konto zu zahlen, und muss spätestens am zehnten Tag nach Zugang der
Rechnung gutgeschrieben sein. Bei erteilter Einzugsermächtigung muss
für ausreichende Deckung gesorgt sein.
9.8 Die sp ist berechtigt, das Entgelt für die Leistungen
zu ändern. Die sp wird eine Änderung der Entgelte dem Nutzer
schriftlich mitteilen.
Gleichzeitig wird die sp den Nutzer ausdrücklich darauf hinweisen,
dass das geänderte Entgelt dann gilt, wenn der Nutzer nicht innerhalb
von sechs Wochen schriftlich dem geänderten Entgelt widerspricht.
Das Vertragsverhältnis wird dann zu den geänderten Entgelten
fortgesetzt.
9.9 Widerspricht der Nutzer rechtzeitig, haben beide Parteien das
Recht, dieses Vertragsverhältnis mit einer Frist von einem Monat
zum Ende eines Kalendermonats zu kündigen.
10 Leistungsänderung
10.1 Die sp ist berechtigt, einzelne Leistungsmerkmale zu ändern.
Die sp wird eine Änderung der Leistungen dem Nutzer mitteilen. Eine
Benachrichtigung kann auch schriftlich erfolgen. Gleichzeitig wird die
sp den Nutzer ausdrücklich darauf hinweisen, dass das geänderte
Vertragsverhältnis dann gilt, wenn der Nutzer nicht innerhalb von
sechs Wochen schriftlich dem geänderten Vertrag widerspricht. Das
Vertragsverhältnis wird dann zu den geänderten Entgelten fortgesetzt.
10.2 Widerspricht der Nutzer rechtzeitig, haben beide Parteien
das Recht, dieses Vertragsverhältnis mit einer Frist von einem Monat
zum Ende eines Kalendermonats zu kündigen.
11 Beanstandungen/Einwendungen
Beanstandungen gegen die in Rechnung gestellten Preise oder Leistungen
der sp müssen schriftlich und möglichst umgehend nach Rechnungszugang,
spätestens jedoch acht Wochen nach Rechnungsdatum erhoben werden.
Die Unterlassung rechtzeitiger Beanstandungen gilt als Genehmigung. Gesetzliche
Ansprüche des Nutzers bei Beanstandungen nach Fristablauf bleiben
unberührt. Weitere Details ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung/
Preisliste.
12 Verzug (Sperre/Kündigung)
12.1 Bei Zahlungsverzug des Nutzers und Vorliegen der unter Punkt
12.2 genannten Voraussetzungen ist die sp berechtigt,
12.1.1 den Zugang zum Dienst D+ auf Kosten des Nutzers zu sperren.
Der Nutzer bleibt in diesem Fall verpflichtet, die monatlichen Preise
zu zahlen.
12.1.2 das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist
zu kündigen.
12.2 Die Maßnahmen nach Punkt 12.1 können ergriffen
werden, wenn der Nutzer
12.2.1 mehr als 2 Wochen mit der Bezahlung
der Preise bzw. eines nicht unerheblichen Teils der Preise oder
12.2.2 in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Wochen
erstreckt, mit der Bezahlung der Preise in Höhe eines Betrages, der
das monatliche Grundentgelt für zwei Monate erreicht, in Verzug kommt.
12.3 Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzuges
bleibt der sp vorbehalten.
12.4 Gerät die sp mit der geschuldeten Leistung in Verzug
und hat diesen Verzug zu vertreten, so werden dem Nutzer die für
diesen Zeitraum angefallenen Gebühren erstattet. Der Nutzer ist nur
dann zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn die sp eine von ihm
gesetzte angemessene Nachfrist aus Gründen nicht einhält, welche
die sp zu vertreten hat
13 Kündigung
13.1 Das Vertragsverhältnis ist grundsätzlich für
beide Vertragspartner, bei Beachtung der Frist gemäß Punkt
13.2, frühestens nach 12 Monaten kündbar. Bei Kündigung
vor Ablauf eines Abrechnungszeitraums ist insbesondere auch Punkt 9.3
zu beachten.
13.2 Die Kündigung muss der sp oder dem Nutzer mindestens
sechs Werktage vor dem Tag, an dem sie wirksam werden soll, schriftlich
zugehen. Der Samstag gilt nicht als Werktag.
14 Sonstige Bedingungen
14.1 Der Nutzer kann die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag
nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung der sp auf einen Dritten
übertragen.
14.2 Die Versendung von Mitteilungen an sp per eMail genügt
der Schriftform nur dann, wenn dies in diesen AGB ausdrücklich vorgesehen
ist.
14.3 Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.
14.4 Für die vertraglichen Beziehungen der Vertragspartner
gilt deutsches Recht.
Stand: 01.12. 2006
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